Abbrucharbeiten Walter Hamburg

Abbrucharbeiten Walter Hamburg
Tel.: 040 2848 9999
E-Mail: walterabbruch@gmail.com
Entrümpelung vor dem Abbruch
Trotz, dass alle Genehmigungen vorliegen, darf im nächsten Schritt natürlich noch nicht alles dem Erdboden gleich gemacht werden. Handelt es sich bei dem abzureißenden Gebäude um ein ehemaliges Wohnhaus, so muss den ehemaligen Bewohnern die Chance gegeben werden, ihr Hab und Gut aus dem abzureißenden Gebäude herauszuholen. Wenn die ehemaligen Bewohner von diesem Recht kein Gebrauch macht, so darf der Architekt durchaus ein Unternehmen für Entrümpelungen beauftragen, die Wohnungen zu leeren.
Die Wohnung wird vor Abbruch entrümpelt
Und wenn schon einmal das Wort Entrümpelung fällt. Ein Gebäude darf nicht einfach so mit der Abrissbirne bearbeitet werden. Nicht nur herrenloses Hab und Gut muss aus dem Haus geholt und korrekt entsorgt werden. Auch werden Teppiche herausgenommen. ja, selbst Türen und Fenster werden vor dem Abbruch aus den Wänden geholt und recycelt. Das ist ein erheblicher Mehraufwand für den Architekten und an dieser Stelle ist es kein Wunder, dass dieser für solche Arbeiten ein externes Unternehmen beauftragt.

Vor Abbruchbeginn müssen Strom und Medien getrennt werden
Was für das Gas und das Wasser zählt, zählt besonders auch für den Strom. Stromleitungen, die heute nahezu allesamt unterirdisch verlaufen, müssen ebenso getrennt werden. Würde man das Gebäude einfach abreißen, ohne, dass sich fachmännisch im Vorfeld um die Abschaltung des Stroms gekümmert wurde, so kann es schnell zu lebensgefährlichen Unfällen und Verletzungen kommen, wenn das Gebäude abgerissen wird. Hinzu kommt der Fakt, dass alle Strom-, Wasser- und Kommunikationsleitungen nach einem Abbruch sowieso per Gesetz erneuert werden müssen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass bei einem Abbruch alte Materialien beschädigt werden können oder diese im Laufe der Zeit porös geworden sind.
Sind all die Arbeiten im Vorfeld erledigt, dann ist die Frage, ob es wirklich die Abrissbirne sein muss, die ans Werk gehen darf. Beim Abbruch eines Gebäudes kommen nämlich viele verschiedene Methoden zum Einsatz. So kann es zum Abgreifen oder Einschlagen, Eindrücken oder Einziehen, Stemmen und Presschneiden kommen. Aber auch das Scherschneiden und Spalten, Sprengen und Bohren, Sägen, Fräsen und Hochdruckschneiden sind Arbeiten, die vor Beginn des Abbruches festgelegt werden müssen. Und wer nun meint, dass das Sprengen doch eine tolle Methode wäre, sich von dem alten Gebäude auf eine Spektakuläre Art und Weise zu trennen, der täuscht sich.Abbrucharbeiten Walter Hamburg
Sprengen oder Abbrechen?
Abbruch mechanisch oder sprengen
Nur selten werden Sprengungen als Abbruchmethode gewählt und das aus gutem Grund. Sprengungen sind nicht nur ein erheblicher Mehraufwand der Gewährleistung der Sicherheit, sondern einfache Bauzäune reichen auch nicht aus. Hier muss gleich ein ganzer Umkreis gesperrt werden und das lohnt sich in der Regel für ein einfaches Gebäude nicht.
Welches Abbruchverfahren in den einzelnen Fällen zum Tragen kommt, das entscheidet letzten Endes der Architekt gemeinsam mit dem Bauherrn. Der Architekt ist es auch, der den Bauherrn bezüglich der Methoden optimal beraten kann. Dazu kommen aber auch die Abbruchwünsche des Bauherrn. Zentral steht hier im Vordergrund, ob das Gebäude bis auf die Grundmauern abgebrochen werden soll, oder ob das Fundament auch weichen muss.
Abbruchgenehmigungen
Doch sind alle Vorbereitungen getroffen, alle Sicherheitsmaßnahmen wurden gekehrt und alle Genehmigungen erteilt, so kann der Abbruch endlich starten. Und wenn das Gebäude dann endlich in Schutt und Asche liegt, dann darf natürlich der Bauschutt erneut sortiert und abtransportiert werden. Hier wird nämlich unter reinen Bauschutt und Baumischschutt unterschieden. Doch wenn einem ein erfahrener Architekt zur Seite steht, so kann dieser auch diesen Part für den Bauherrn übernehmen und somit wäre der Punkt auch geklärt, was alles geregelt werden muss, ehe der Abbruch über die Bühne geht.